AGB
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für alle Angebote sowie Verkäufe und Erbringung von Waren(lieferungen) oder Dienstleistungen der SI Energiesysteme GmbH ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Allfällige entgegenstehende Geschäfts- oder sonstige Vertragsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn diese
- selbst im Falle von Widersprüchen mit anderen Geschäftsbedingungen - die widersprechenden Geschäftsbedingungen als unwirksam bestimmen. Mit seiner Annahme der Bestellung oder des Auftrages oder mit Durchführung der Bestellung oder des Auftrages unterwirft sich bzw anerkennt der Vertragspartner - auch bei eigenen abweichenden Allgemeinen Geschäfts- oder sonstigen Vertragsbedingungen - ausdrücklich die nachstehenden Bedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher (im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)). Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Mitteilungen und Erklärungen erhalten erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns in der Folge schriftlich bestätigt worden sind.
Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Vertragspartner gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen.
Der Vertragspartner bestätigt ausdrücklich, dass er zur Bestellung der ihm von uns angebotenen bzw zu erbringenden bzw erbrachten Lieferung oder Leistung berechtigt ist und haftet diesbezüglich uns persönlich dafür, sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine derartige Berechtigung nicht vorgelegen hat.
2. Angebote/ Preise:
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, ohne Umsatzsteuer, freibleibend ab Lager und gelten bis auf Widerruf. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. In Rechnung gestellt werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise. Gegenüber Verbraucher (im Sinne des KSchG) sind unsere Angebote für 2 Monate verbindlich.
3. Lieferung:
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit wesentlich überschritten, so hat der Vertragspartner das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sondern verzichtet der Vertragspartner gegenüber uns ausdrücklich auf die Geltendmachung jedweder Schadenersatzansprüche aus verspäteten Lieferungen oder Leistungserbringungen.
Sind wir an der Erbringung der Lieferungen bzw Dienstleistungen infolge von Umständen gehindert, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung), so verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung. Ist die Abnahme durch die oben angeführten Umstände länger als 6 Monate nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können.
Haben wir den Vertragspartner verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Übernahme so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert.
Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet.
4. Transport:
Die Lieferung von Waren bis zu einem Warenwert von € 1.000,00 wird gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Warenwert von
€ 1.000,01 erfolgt die Lieferung der bestellten Waren innerhalb von Österreich an die vom Vertragspartnern angegebene Anschrift bis zur Liegenschaftsgrenze kostenlos.
Das Abladen der gelieferten Waren vom Fahrzeug hat jedoch der Vertragspartner unverzüglich zu veranlassen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Das Abladen der gelieferten Waren durch uns ist gesondert zu vereinbaren und wird gesondert verrechnet.
Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorgesehenen, geeigneten Lagerfläche direkt neben dem LKW.
Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung.
Alle Transportleistungen erfolgen unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt der LKWs.
Für Bahnversand sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
5. Gewährleistung und Haftung:
Wir leisten Gewähr bei den von uns gelieferten Produkten nur im Rahmen der von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualitäten, Normentsprechung u.a.) bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden. Vom Vertragspartnerausdrücklich geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen. Ansprüche aufgrund von Weiterverarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung durch den Vertragspartner etc. sind ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Unternehmer ist dieser verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Übernahme der Ware und bei verborgenen Mängel spätestens 14 Tage nach deren Entdeckung, schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls die gelieferte Ware(n) bzw. erbrachte Leistung als mängelfrei gilt und der Vertragspartner in diesem Umfang auf seine Gewährleistungsansprüche gegenüber uns verzichtet. Sollte bei der Verarbeitung ein Mangel festgestellt werden, so hat der Vertragspartner die Verarbeitung sofort einzustellen und uns unverzüglich zu verständigen. Sämtliche weiteren Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem Vertragspartner und uns festzusetzen. Im Falle der Beanstandung ist aber der Vertragspartner weiters verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen und sodann sachgemäß auszuladen und zu lagern.
Unbeschadet der vorher angeführten Fristen wird jedoch zwischen uns und den Vertragspartnern, welche Unternehmer sind, vereinbart, dass Ansprüche aus Gewährleistung nach 6 Monaten ab Lieferung der Ware bzw Erbringung der Dienstleistungen verjähren. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistung erlischt jedoch sofort und endgültig, und zwar auch gegenüber Verbrauchern (im Sinne des KSchG), wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Vertragspartner selbst oder eine von ihm ermächtigte oder beauftragte Person Änderungen, Instandsetzungen oder sonstige Arbeiten an den von uns gelieferten oder eingebauten Waren oder erbrachten Dienstleistungen vornimmt. Gewährleistungsansprüche die sich auf die Funktion von Gesamtsystemen beziehen, können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn alle Einzelteile von uns geliefert und/oder eingebaut wurden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Frost- und Korrosionsschutzmitteln bzw sonstige zum Betrieb der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen erforderlichen Betriebsmittel.
Bei Teilleistungen beginnt die Gewährleistungsfrist bereits mit der Übergabe dieser Teilleistungen zu laufen.
Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Dienstleistung haben wir jedoch das Recht, neben Verbesserung und Austausch sofort auch Preisminderung und Wandlung anbieten zu können. Sofern die Mangelhaftigkeit der Ware oder Dienstleistung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns erfolgt ist, verzichtet der Vertragspartner auf sein Recht, Schadenersatz zu fordern.
Der Vertragspartner haftet uns gegenüber für die Einhaltung der auf Basis dieser Vertragsbedingungen erteilten oder durchzuführenden Bestellung oder Auftrages sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der GewO, AuslBG, UWG oder UrhG, sowie weiters für die Einhaltung, Beschaffung und Aufrechterhaltung aller für die auf Basis dieser Vertragsbedingungen erteilten Bestellungen oder Aufträge erforderlichen (behördlichen) Bewilligungen, Genehmigungen, Auflagen, Freigaben etc. Auch haftet der Vertragspartner dafür, dass er die ihm gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen nur in der jeweiligen Bestellung oder Auftrag ausdrücklich vereinbarten Art bzw nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Normen verwendet.
Der Vertragspartner haften jedoch gegenüber uns für das Verhalten allfälliger von ihm beauftragter Dritten bzw für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Organe, Gesellschafter und Konzerngesellschaften wie für eigenes Verhalten.
6. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übernahme der Waren bzw Abnahme der erbrachten Dienstleistungen oder Inbetriebnahme der Waren oder Dienstleistungen durch den Vertragspartner oder einem von ihm Beauftragten auf den Vertragspartner über. Für den Gefahrenübergang durch Inbetriebnahme ist es unerheblich, ob diese durch uns oder den Vertragspartnern oder einem von diesem beauftragten Dritten erfolgt ist.
Bei auftragsgemäßer Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Gewähr für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug ist.
7. Umtausch und Rücksendung:
Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.
Erklären wir uns dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum möglich.
Es muss sich um nachweislich bei uns gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind.
Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.
Die Geltendmachung von Manipulationsspesen behalten wir uns vor.
8. Zahlung:
Falls nicht anderes vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Wir übernehmen keine Schecks.
Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes zunächst zur Abdeckung allfälliger Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Fristen vorgenommen werden und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen.
Bei Zahlungsverzug werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet, bei Verbrauchern (im Sinne des KSchG) gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.
Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Ausgleichs oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein.
Darüber hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern und/oder vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist entschädigungslos sofort zurückzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren, auch wenn diese bereits vom Vertragspartner verwendet bzw verbaut wurden, bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum.
Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag, sodass unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann erlischt, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind. Die gelieferten Waren sind während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und erforderlichenfalls zu versichern.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.
Der Vertragspartner tritt uns schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Vertragspartner uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Vertragspartnerim Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab.
Wir sind in jedem Falle berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen.
10. Haftungsausschluss:
Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 9 PHG ausgeschlossen für alle an der Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer(n).
Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Haftungsausschluss im Sinne der Pkt. 10 zur Gänze auf seine allfälligen Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartnern sind ausgeschlossen.
Dies alles, sofern diese Haftungsausschlüsse nicht zwingendem Recht widersprechen.
11. Rücktritt vom Vertrag:
Bis zur Auslieferung der Ware bzw Erbringung der Dienstleistungen sind wir berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes, oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sollte. In diesem Fall stehen dem Vertragspartner keine Ansprüche gegen uns zu.
Wir sind berechtigt, die auf Basis dieser Vertragsbedingungen erteilte Bestellung oder Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mittels eingeschriebenen Briefes entschädigungslos aufzulösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, falls der Vertragspartner eine schwere Verletzung seiner Pflichten nach diesen Vertragsbedingungen oder nach der auf diesen basierenden Bestellung oder Auftrag begeht und diese Verletzung nicht behoben werden kann oder die Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung zur Beendigung und Behebung 14 Tage nach Erhalt der Aufforderung fortgesetzt wird; insolvent wird, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung abgelehnt wird oder die Liquidation, Beendigung oder Auflösung beschließt.
Der Vertragspartner hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten bzw den Liefer-/Leistungsumfang zu reduzieren, wobei im Falle des Vertragsrücktrittes bzw der Vertragsreduktion durch den Vertragspartner nachstehende Stornogebühren als pauschalierter Schadenersatz vereinbart:
Bei Überwiegen der Warenlieferung (= > ..% Auftragsumme):
Sollte der Vertragspartner zurücktreten, bevor die SIE die Bestellung bei ihrem Zulieferer vorgenommen hat, fallen keine gesonderten Stornogebühren an, sondern werden in diesem Fall von der SIE nur Bearbeitungskosten von € ...../..% der Auftragssumme verrechnet und verpflichtet sich der Vertragspartner zu deren Bezahlung binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung.
Sollte der Vertragspartner zurücktreten, nachdem die SIE die Bestellung bei ihrem Zulieferer vorgenommen hat und ist bei diesem noch eine Stornierung durch die SIE möglich, werden in diesem Fall von der SIE die diesbezüglich ihr vom Zulieferer verrechneten Stornogebühren zuzüglich Bearbeitungskosten der SIE von € ...../..% der Auftragssumme verrechnet und verpflichtet sich der Vertragspartner zu deren Bezahlung binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung.
Sollte der Vertragspartner zurücktreten, nachdem die SIE die Bestellung bei ihrem Zulieferer beauftragt hat und ist bei diesem eine Stornierung durch die SIE nicht oder nicht mehr möglich wird bis .. Tage vor vereinbarter Lieferung ... % der Auftragssumme zzgl einmaliger Bearbeitungsgebühr der SIE von € .../.. % der Auftragssumme, sowie von ..Tagen bis .. Tage vor vereinbarter Lieferung ... % der Auftragssumme zzgl einmaliger Bearbeitungsgebühr der SIE von € .../.. % der Auftragssumme sowie bis .. Tage vor vereinbarter Lieferung 100 % der Auftragssumme verrechnet und verpflichtet sich der Vertragspartner zu deren Bezahlung binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung.
Bei Überwiegen der Dienstleistungen(= > ..% Auftragsumme)::
Sollte der Vertragspartner zurücktreten bis .. Tage/... Stunden vor vereinbarter Auftragsdurchführung, wird ... % der Auftragssumme zzgl einmaliger Bearbeitungsgebühr der SIE von € .../.. % der Auftragssumme, danach 100% der Auftragsumme, jedenfalls aber € ... verrechnet und verpflichtet sich der Vertragspartner zu deren Bezahlung binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung.
Bei Reduktion des Liefer-/Leistungsumfanges:
Im Falle der Reduktion des Auftrages bzw Liefer-/Leistungsumfanges gelten die oben angeführten Stornogebühren mit der Maßgabe, dass Berechnungsgrundlage die reduzierte Auftrags-summe ist, diese sohin neben der Auftragssumme des durchzuführenden Auftrages verrechnet wird und verpflichtet sich der Vertragspartner zu deren Bezahlung binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung.
12. Unwirksamkeit:
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
13. Sonstige Vertragsbestimmungen:
Der Vertragspartner stimmt der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Überlassung seiner Daten durch bzw von uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beauftragter Dritter zur Durchführung und Überwachung der auf Basis dieser Vertragsbedingungen erteilten Bestellungen bzw Aufträge ausdrücklich zu.
Dem Vertragspartner ist es ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt, uns als seinen Referenzlieferanten gegenüber Dritten zu benennen. Weiters ist es ihm ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt, unsere Marken, Firmenlogos oder sonstige Unternehmenskennzeichen zu verwenden oder Dritten zu überlassen.
Sollten wir dem Vertragspartner bei Anbotsstellung bzw Auftragsdurchführung Werkstücke/Muster oder Entwürfe, Pläne, Skizzen, Zeichnungen oder sonstige Formschöpfungen überlassen haben, anerkennt dieser für sich und seine Rechtsnachfolger, Mitarbeiter bzw beauftragten Dritten unsere daran bestehenden Eigentums- bzw Immaterialgüterrechte und wird diese nur im Umfang der jeweiligen Bestellung bzw Auftrages nutzen bzw ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung – auch nach Beendigung – diese weder selbst verwenden, anbieten, nachbauen, bearbeiten, verwerten, verbreiten, vervielfältigen oder sonst wie auch immer verwenden oder benutzen, oder solches durch Dritte gestatten oder ermöglichen.
Eine Übertragung der vom Vertragspartner eingegangenen Verpflichtungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns Wir sind jedoch berechtigt, uns zur Durchführung der in der Bestellung oder Auftrag vereinbarten Pflichten auch dritter Personen bedienen, für deren Verhalten wir jedoch wie für eigenes Verhalten haften.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartnern im Vornherein per Email zur Kenntnis gebracht. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartnern diesen nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der E-Mail schriftlich widerspricht. In der Email wird der Vertragspartner dann nochmals auf diese Rechtsfolge (Genehmigungswirkung) ausdrücklich hingewiesen.
15. Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der SI Energiesysteme GmbH.
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, des IPRG, EVÜ und der Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern iSd KSchG gilt diese Rechtswahl nur im Rahmen der Bestimmungen des KSchG.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der
SI Energiesysteme GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart, soweit sich aus § 14 KSchG nicht etwas anderes ergibt.
16. Veröffentlichung gemäß UGB:
SI Energiesysteme GmbH; Hubertusgasse 10,
2201 Hagenbrunn.
Firmenbuchnummer: FN 165122b;
Landesgericht Korneuburg.
TelNr: +43 (0) 2246 34 388
Email: info@si-e.at
UID-Nr ATU 46260406
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Niederösterreich
Unternehmensgegenstand:
Zentralheizungs-/Lüftungsanlagenbauer; Sanitärtechnik
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
17. Stand:
gültig für alle Geschäftsfälle ab Juni 2013